Aktuelle Rechtsprechung

Verstoß gegen grundlegende Jagdkenntnisse und sicherem Ansprechen

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Aktuelle Rechtsprechung / Urteil:

 

Das richtige und sichere Ansprechen von Wild stellt unzweifelhaft eine der wichtigsten Anforderungen an den Jäger dar. Darüber hinaus muss für jeden Jäger die Gewährleistung einer sicheren Jagdausübung oberste Priorität haben. Der Verlust des Jagdscheins sowie der Waffenbesitzkarte können anderenfalls die Konsequenz sein, wie eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Saarlouis zeigt (Urteil vom 25. Juni 2019  - 1 K188/18 -). In dem dem Urteil zugrunde liegenden Fall wurde der Kläger, ein Jäger, zu einem Hof gerufen, nachdem bei der Polizei eine telefonische Mitteilung einer Anruferin einging, wonach „ein Wildschwein“, das „nicht scheu“ sei, auf dem Areal des Hofes herumlaufe und wohl „verletzt sei.“ Nachdem der Kläger vor Ort aus seinem Pkw ausgestiegen war, hat er das Tier umgehend erschossen. Wie sich dann allerdings herausstellte, handelte es sich bei dem Tier nicht um ein Wildwschein, sondern um ein zahmes Hängebauchschwein, das entlaufen war.

 

Das Gericht kommt nicht nur zu dem Ergebnis, dass der Kläger gegen grundlegende Jagdausübungspflichten in erheblicher Weise verstoßen hat, indem er ein zahmes Tier ohne eingehende Beobachtung als ein Wildtier eingestuft und folgend vorschnell gegen dieses Tier (mehrmals) seine Schusswaffe eingesetzt hat, sondern stellte zugleich fest, dass der Kläger andere Menschen, auch sich selbst, erheblich gefährdet hat, indem er auf einer Hofanlage, die typischerweise von Menschen aufgesucht wird – zum Zeitpunkt der Schussabgabe befand sich mindestens ein anderer Mensch in seiner Nähe –, seine Kurzwaffe mehrmals abgefeuert hat, wobei der erste Schuss, mit dem er der das Tier verfehlte, über befestigtem Boden abgegeben worden ist.

 

Dass in der jagdlichen Praxis auch Fehler begangen werden, erscheint menschlich. Derartige Fehler dürfen jedoch nicht derart gravierend sein, dass diese darauf schließen lassen, dass grundlegende Kenntnisse nicht beherrscht werden, die zur Ausübung der Jagd und zum sicheren Ansprechen des Wildes erforderlich sind. Erfreulicherweise handelt es sich bei dieser Feststellung für die ganz überwiegende Anzahl der (verantwortungsvollen) Jäger um eine Selbstverständlichkeit.

 

Ass. jur. Daniel Müller