Waffenkontrollen im Landkreis Karlsruhe ab 01. März 2017 gebührenpflichtig
Wie das Landratsamt Karlsruhe mitteilen lässt, tritt folgende Änderung der Gebührenordnung ab dem 01.03.2017 in Kraft: Bei der Regelung in Ziff. 55 (vormals 53) "Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition nach § 36 Abs. 3 WaffG" soll der bisherige Befreiungstatbestand "Anlassunabhängige Waffenkontrollen ohne Beanstandungen sind gebührenbefreit" gestrichen werden.
Das bedeutet, dass zukünftig unterschiedslos alle Waffenkontrollen im Landkreis gebührenpflichtig sein werden.