Die Betriebserlaubnis für den Kombistand lfd.Keiler & Kipphase wurde am 27.01.2026 durch die Stadt Karlsruhe erteilt.
Zugelassen ist der Stand für Langwaffen wie folgt:
- Einzelladerbüchsen, Repetierbüchsen, halbautomatische Büchsen,
- Bock- und Querflinten, Repetier- und halbautomatische Flinte bis Kaliber 12 und
- kombinierte Jagdwaffen.
Die Bewegungsenergie der zur Verwendung kommenden Geschosse darf den maximalen Wert von 7.000 Joule nicht übersteigen.
Die Verwendung von bleifreier Munition (massestabile Deformationsgeschosse aus Kupferlegierungen) ist zulässig.
Die Verwendung von Munition mit Brand- oder Leuchtsatz sowie pyrotechnischer Munition ist verboten.
Für das Schrotschießen auf den Kipphasen ist ausschließlich Weicheisenschrot zugelassen.
Entsprechende Munition kann bei Bedarf an den Schießtagen vor Ort im Kaliber 12/70 erworben werden.

