Historisch ist Karlsruhe Haupt- und Residenzstadt des ehemaligen Landes Baden. Die Stadt wird im Norden, Osten und Süden vom Landkreis Karlsruhe, im Westen vom Rhein begrenzt. Diese Grenzen entsprechen auch unserem Hegeringbereich.
Der Legende nach war Markgraf Karl-Wilhelm von Baden-Durlach einst bei einem Jagdausritt im Hardtwald eingeschlafen. Er träumte von einem prachtvollen Schloss, das sonnengleich im Zentrum seiner neuen Residenz liege, die Straßen der Stadt gleichsam wie Sonnenstrahlen davon ausgehend. Karl-Wilhelm ließ sich seine Traumstadt am Reißbrett entwerfen und gründete die danach benannte Stadt Karlsruhe am 17. Juni 1715 mit der Grundsteinlegung des Karlsruher Schlosses.
Der Stadtkreis hat eine Fläche von etwa 17.300 ha (173 km2), davon sind rund 2.300 ha Staatswald, 2.200 ha Kommunalwald, 3.700 ha landwirtschaftliche Flächen und 700 ha Wasserflächen. Die Jagd findet außerhalb befriedeter Bereiche in 18 Jagdbezirken mit insgesamt 4.300 ha statt. Auf 1.800 ha werden Pirschbezirke vergeben.
Ein beliebtes Naherholungsgebiet ist der Hardtwald, gelegen zwischen der Nordstadt/Neureut und der Waldstadt. Hier hat in den letzten Jahren der Freizeitdruck auf Wald und Wild überproportional zugenommen, insbesonders durch die Umwandlung ehemaliger us-amerikanischer Militärstützpunkte in Wohngebiete.
Auch der Altrhein mit Kastenwört, das Naturschutzgebiet Knielinger See, das Oberwaldgebiet, der Bergwald, sowie der Erlachsee werden intensiv von Erholungssuchenden genutzt. Es gibt daher kaum Reviere, in denen die Jagdausübung nicht eingeschränkt ist.
Hauptwildarten in Karlsruhe sind Schwarzwild, Rehwild und Fuchs.
Sowohl der Fuchs als prädestinierter Kulturfolger als auch das Schwarzwild breiten sich vom Hardtwaldt kommend in Richtung Stadtkern aus. Der große Anteil befriedeter Bezirke beschleunigt diese Entwicklung.
Der HR VI ist mit rund 200 Mitgliedern der größte Hegering innerhalb der Jägervereinigung Karlsruhe.
Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie sich für die Ablegung der Jägerprüfung interessieren, die Voraussetzung für die Erlangung eines Jagdscheines ist.